Psychotherapie
Ursachen verstehen - Innere Konflikte lösen
In der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie arbeiten Sie mit mir an Ihrer Seite Ihre (oft) unbewussten Gedanken, Konflikte und Bedürfnisse auf.
Gemeinsam erstellen wir eine Übersicht der prägenden Erlebnisse und Beziehungen in Ihrem Leben und erforschen, wie diese Ihr heutiges Erleben beeinflussen.
Ziel ist es, Ihnen zu helfen, wieder Zugang zu Ihren eigenen Fähigkeiten zu finden, um schwierige Lebenssituationen zu bewältigen.
Ablauf der Psychotherapie
Im Anschluss an das Erstgespräch finden bis zu vier sogenannte probatorische Sitzungen statt. Diese dienen dem weiteren Kennenlernen sowie der Erfassung Ihrer Lebensgeschichte und Ihrer Themenfelder.
In Abhängigkeit von der Art Ihres Anliegens und dem Umfang Ihrer Themenfelder kann die Behandlung im Rahmen einer Kurz- oder Langzeittherapie erfolgen. Eine Kurzzeittherapie umfasst in der Regel 12-24 Behandlungssitzungen. Die Antragsstellung bei Ihrer Krankenkasse erfolgt durch mich in der Phase der probatorischen Sitzungen.
Falls sich zu Beginn der Behandlung zeigt, dass mehr Zeit für die weitere Entwicklung Ihres therapeutischen Prozesses hilfreich wäre, besteht die Möglichkeit, die Behandlung unter bestimmten Voraussetzungen in eine Langzeittherapie (i.d.R. 100 Stunden) fortzuführen.
Mit der anhaltenden Verbesserung Ihres Befindens nimmt die Häufigkeit der psychotherapeutischen Sitzungen ab. Um Ihre Fortschritte zu festigen, werden wir gemeinsam Wege erarbeiten, wie Sie Ihre Stabilität langfristig stärken und sich frühzeitig vor möglichen Rückschritten schützen können.
Ihr Erstgespräch
Das psychotherapeutische Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen von Therapeut*in und Patient*in. Sie bekommen die Möglichkeit, in bis zu 3 Terminen (sogenannten Sprechstunden) Ihr Anliegen in Ruhe zu schildern und gemeinsam mit mir genauer einzuordnen. Nach einer ersten diagnostischen Einschätzung besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen für eine mögliche psychotherapeutische Behandlung.
Probatorische Sitzung
Im Anschluss an das Erstgespräch finden je nach Art Ihrer Krankenversicherung bis zu vier probatorische Sitzungen statt. Diese dienen dem weiteren Kennenlernen sowie der Erfassung der Problembereiche und Ihrer Lebensgeschichte.
Kurztherapie
In Abhängigkeit von Ihrer Diagnose und der Art Ihres Anliegens kann die Behandlung im Rahmen einer Kurz- oder Langzeittherapie erfolgen. Eine Kurzzeittherapie umfasst in der Regel 24 Behandlungssitzungen. Die Antrags-stellung erfolgt in der Phase der probatorischen Sitzungen gemeinsam mit Ihrer ärztlichen Therapeutin*en.
Langzeittherapie
Sollte im Rahmen der Kurzzeittherapie noch keine ausreichende Verbesserung Ihrer Beschwerden erreicht werden können, kann die Kurzzeittherapie unter bestimmten Voraussetzungen in eine Langzeittherapie umgewandelt werden.Einen entsprechenden Antrag stellen Sie gemeinsam mit Ihrer behandelnden ärztlichen Therapeutin*en bei Ihrem zuständigen Kostenträger. Eine Langzeittherapie umfasst in der Regel 60 Behandlungssitzungen.
Rückfallprophylaxe
Mit dem Rückgang Ihrer Beschwerden nimmt die Häufigkeit der ärztlichen psychotherapeutischen Sitzungen ab. Um dem Wiederauftreten der Symptome entgegenzuwirken, werden Sie gemeinsam mit Ihrer Therapeutin*nen Strategien zur langfristigen Stabilisierung und Rückfallprophylaxe erarbeiten.
