
Wer bezahlt welche Therapie?
Als Praxis mit Kassenzulassung können wir die Psychotherapie über Ihre elektronische Gesundheitskarte direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Alle erbrachten Leistungen werden Ihnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt. Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte haben einen Anspruch auf Kostenerstattung für psychotherapeutische Leistungen gegenüber ihrem Versicherungsträger. Die Kosten für Ihre Psychotherapie werden abhängig von Ihrer Versicherung in der Regel vollständig übernommen. Der Umfang und die Höhe der erstattungsfähigen Leistungen sowie die Antragsformalitäten hängen dabei von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab
Wenn Sie die Kosten Ihrer Psychotherapie selbst tragen möchten, sind dafür keinerlei weitere Formalitäten zu erfüllen. Unsere Leistungen rechnen wir gemäß der Gebührenordnung für Ärzte*innen (GOÄ) ab. Die Kosten für eine Sitzung von 50 Minuten betragen je nach Behandlungsabschnitt ab 165,60 €.
Zu Beginn einer regelmäßigen psychotherapeutischen Behandlung werden Sie eine ausführliche psychologische Diagnostik durchlaufen. Die Durchführung und Auswertung wird Ihnen ebenfalls nach GOÄ in Rechnung gestellt.
Als Praxis mit Kassenzulassung können wir die Psychotherapie über Ihre elektronische Gesundheitskarte direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abre Die ärztliche psychotherapeutische Behandlung im Rahmen der freien Heilfürsorge kann in unserer kassenzugelassenen Praxis über Ihre elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden.